Betreff
Bebauungsplan Hitzacker See - 1. Änderung, hier: Trennung der Bereiche AZH und Mehrzweckplatz im Änderungsverfahren (Antrag Rh. Wedler).
Vorlage
30/585/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Rh. Wedler hat am 07.07.2012 einen Antrag zum laufenden Änderungsverfahrens des Bebauungsplans „Hitzacker See“ dahingehend gestellt, dass die Verwaltung prüfen möge, ob der Bereich des  Mehrzweckplatzes, der im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hitzacker See liegt, von diesem Verfahren 

abgetrennt  und hierfür ein eigenständiges Bauleitplanverfahren eingeleitet werden kann.

Begründet wird der Antrag damit, dass, wenn der Mehrzweckplatz nur im Zusammenhang mit der Zukunftsplanung des AZH gestaltet werden kann, sollte hier versucht werden, eine Änderung zu erreichen.

 

Dieser Antrag wurde am 19.07.2012 in Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung, Umweltschutz sowie Jugend, Soziales und Kultur beraten.

 Der Ausschuss hat wie folgt empfohlen:

Die Verwaltung möge prüfen, ob eine Trennung der Verfahren B-Plan Hitzacker See, Bereich AZH und Bereich Mehrzweckplatz, möglich ist. Die Behandlung der Bauleitplanung (ggfls. auch der getrennten Verfahren) erfolgt im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 17.09.2012 eine Erweiterung des AZH-Geländes abgelehnt. Veränderungen sollen nur auf dem derzeitigen Museumsgelände erfolgen. Dadurch kann das Verfahren zur 1. Änderung des B-Plans „Hitzacker-See“ ohne weitere Verzögerungen fortgeführt werden. Eine Trennung der Bereiche aus Zeitgründen ist daher nicht erforderlich.

 

Sollte entgegen dem Beschlussvorschlag dennoch eine Trennung der Bereiche erfolgen, entstehen hierfür folgende Kosten:

 

Bisheriger Eigenanteil an den Gesamtkosten rund           16.600,00 €

Eigenanteil an den reduzierten Kosten rund                     14.675,00 €

Zuzüglich Kosten für die Planung Mehrzweckplatz rund    7.600,00 €

Berichtigter Eigenanteil                                14.675,00 €

                                                          +   7.600,00 €

                                                                22.275,00 €

Abzüglich                                      -  16.600,00 €

                                                                  5.675,00 € Mehrkosten


Beschlussvorschlag:

Eine Trennung der Bereiche Mehrzweckplatz und AZH wird nicht vorgenommen.