Betreff
Bebauungsplan Tiesmesland - 2. Änderung, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB, b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/570/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 15.03.2012 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Tiesmesland“ einzuleiten. Das Verfahren wurde im beschleunigten  Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Tiesmesland“. Der Bebauungsplan wurde textlich geändert, wobei die einschränkende Festsetzung „Nur für landwirtschaftliche Bauzwecke“ ersatzlos gestrichen wurde.

 

In der Zeit vom 02.05.2012 bis einschließlich 04.06.2012 hat der Entwurf des Bebauungsplans „Tiesmesland -  2. Änderung mit dem Entwurf der Begründung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen

Mit Schreiben vom 25.04.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 04.06.2012 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

Eine abzuwägende Stellungnahme wurde nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die Stellungnahme des Landkreises ist das Verfahren zur

Änderung des Bebauungsplans soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Der Bebauungsplan Tiesmesland – 2. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.