Sachverhalt:
Grund für die
Überlegung, ein Flurbereinigungsverfahren durchführen zu wollen, ist die Tragfähigkeit der Brücken über die
Jeetzel. Diese befinden sich im Eigentum des Jeetzeldeichverbandes (JDV).
Aufgrund des baulichen Zustandes musste die Tragfähigkeit auf 2,8 to abgestuft
werden. Da dem JDV keine entsprechenden
Mittel für die Ertüchtigung der Brücken auf 60 to zur Verfügung stehen, muss
nach alternativen Möglichkeiten gesucht werden, um eine Querung der Jeetzel mit
Schwerlastfahrzeugen zu ermöglichen. Durch ein Flurbereinigungsverfahren
besteht die Möglichkeit durch Flächentausch beidseitig der Jeetzel die
notwendigen Querungen auf ein geringeres Maß zu begrenzen. Aus diesem Grunde
ist auch nur der Neubau der Bückauer Brücke angedacht. Eine weitere
Schwerlastquerung ist erst über die Kreisstraßenbrücke bei Soven angedacht.
Im Januar 2010 ist
vom damaligen GLL Lüneburg (jetzt LGLN) ein Aufnahmeantrag beim
Landwirtschafts-ministerium gestellt worden. Nachdem die Projektempfehlung für
das Flurneuordnungsverfahren freigegeben wurde, hat eine Informationsveranstaltung über das
geplante Flurbereinigungsverfahren stattgefunden, in deren Verlauf ein
Arbeitskreis gebildet wurde, der aus betroffenen Grundstückseigentümern, dem
JDV und den Kommunen besteht.
Dieser Arbeitskreis
hat seitdem in zahlreichen Sitzungen mit dem für die Planungen beauftragten
Büro Grontmij GmbH aus Bremen, vertreten durch Herrn Heyer, das Konzept bis zum
derzeitigen Planungsstand für das geplante Flurneuordnungsverfahren Jeetzelbrücken
I erarbeitet. Das Konzept beinhaltet das mögliche Verfahrensgebiet und die
angedachten Maßnahmen.
Das geplante
Flurbereinigungsgebiet umfasst derzeit eine beitragspflichtige Fläche von ca.
1.100 ha. Die Gesamtkosten betragen 2,85 Mio €. Bei einem zu erwartenden
Zuschuss von 75 % ergibt sich eine von allen Verfahrensbeteiligten
aufzubringende Eigenleistung von 712.500,00 €. Der Jeetzeldeichverband
übernimmt 1/3 der Kosten in Höhe von 240.000,00 € für den Bau der
Schwerlastbrücke.. Für die Teilnehmer (Grundstückseigentümer) am Verfahren wird
eine Eigenleistung von 200,00 €/ha (wie auch in anderen Verfahren) in Höhe von
220.000,00 € erhoben. Für die Kommunen verbleibt somit eine Summe in Höhe von 252.000,00 €. Unter Berücksichtigung
der Baumaßnahmen und der Größe des einbezogenen Gemeindegebietes ergibt sich
eine Aufteilung für die Gemeinde Jameln in Höhe von 35.000,00 € und für die Stadt Dannenberg
(Elbe) in Höhe von 217.500,00 €.
Beschlussvorschlag:
Das Flurneuordnungsverfahren „Jeetzelbrücken I“ ist durchzuführen