Betreff
Flurbereinigung Jeetzelbrücken I
Vorlage
30/558/2012
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Grund für die Überlegung, ein Flurbereinigungsverfahren durchführen zu wollen,  ist die Tragfähigkeit der Brücken über die Jeetzel. Diese befinden sich im Eigentum des Jeetzeldeichverbandes (JDV). Aufgrund des baulichen Zustandes musste die Tragfähigkeit auf 2,8 to abgestuft werden. Da dem  JDV keine entsprechenden Mittel für die Ertüchtigung der Brücken auf 60 to zur Verfügung stehen, muss nach alternativen Möglichkeiten gesucht werden, um eine Querung der Jeetzel mit Schwerlastfahrzeugen zu ermöglichen. Durch ein Flurbereinigungsverfahren besteht die Möglichkeit durch Flächentausch beidseitig der Jeetzel die notwendigen Querungen auf ein geringeres Maß zu begrenzen. Aus diesem Grunde ist auch nur der Neubau der Bückauer Brücke angedacht. Eine weitere Schwerlastquerung ist erst über die Kreisstraßenbrücke bei Soven angedacht.

 

Im Januar 2010 ist vom damaligen GLL Lüneburg (jetzt LGLN) ein Aufnahmeantrag beim Landwirtschafts-ministerium gestellt worden. Nachdem die Projektempfehlung für das Flurneuordnungsverfahren freigegeben wurde, hat  eine Informationsveranstaltung über das geplante Flurbereinigungsverfahren stattgefunden, in deren Verlauf ein Arbeitskreis gebildet wurde, der aus betroffenen Grundstückseigentümern, dem JDV und den Kommunen besteht.

Dieser Arbeitskreis hat seitdem in zahlreichen Sitzungen mit dem für die Planungen beauftragten Büro Grontmij GmbH aus Bremen, vertreten durch Herrn Heyer, das Konzept bis zum derzeitigen Planungsstand für das geplante Flurneuordnungsverfahren Jeetzelbrücken I erarbeitet. Das Konzept beinhaltet das mögliche Verfahrensgebiet und die angedachten Maßnahmen.

 

Das geplante Flurbereinigungsgebiet umfasst derzeit eine beitragspflichtige Fläche von ca. 1.100 ha. Die Gesamtkosten betragen 2,85 Mio €. Bei einem zu erwartenden Zuschuss von 75 % ergibt sich eine von allen Verfahrensbeteiligten aufzubringende Eigenleistung von 712.500,00 €. Der Jeetzeldeichverband übernimmt 1/3 der Kosten in Höhe von 240.000,00 € für den Bau der Schwerlastbrücke.. Für die Teilnehmer (Grundstückseigentümer) am Verfahren wird eine Eigenleistung von 200,00 €/ha (wie auch in anderen Verfahren) in Höhe von 220.000,00 € erhoben. Für die Kommunen verbleibt somit eine Summe in  Höhe von 252.000,00 €. Unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen und der Größe des einbezogenen Gemeindegebietes ergibt sich eine Aufteilung für die Gemeinde Jameln in Höhe von   35.000,00 € und für die Stadt Dannenberg (Elbe) in Höhe von 217.500,00 €.

 


Beschlussvorschlag:

Das Flurneuordnungsverfahren „Jeetzelbrücken I“ ist durchzuführen