Betreff
Kreditaufnahme zur Investitionsfinanzierung
Vorlage
20/554/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zur Finanzierung der Investitionstätigkeiten  im HHJ 2011 ist in der Haushaltssatzung 2011 eine Kreditermächtigung über 149.000 € enthalten. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung und damit auch der Ermächtigung zur Kreditaufnahme hat die Kreisverwaltung am 14.04.2011 erteilt.

 

Die den Kreditbedarf auslösenden Investitionen sind inzwischen getätigt und abgeschlossen. Da die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2011 gemäß § 120 Abs. 3 NKomVG nur bis zum Ende des Haushaltsjahres 2012 gilt, wird zur Sicherung der gemeindlichen Liquidität nunmehr die Kreditaufnahme notwendig.

 

Gemäß § 10 der Kreditrichtlinie der Gemeinde Zernien vom 3.8.2006 entscheidet der Rat „über die Aufnahme und Umschuldung von Krediten, sowie über die Dauer der Zinsbindung“.

 

Die Zinssätze für Kommunalkredite (ab 500 Tsd. €) liegen zur Zeit bei etwa:

 

 

Bei einem niedrigeren Kreditbetrag ist regelmäßig mit etwas höheren Zinssätzen zu rechnen.

 


Beschlussvorschlag:

Gemäß der Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2010 ist bis spätestens 31.12.2012 ein Kredit über 149.000 € mit einer Zinsbindung von  ____ Jahren aufzunehmen.