Sachverhalt:
Zur
Finanzierung der Investitionstätigkeiten
im HHJ 2011 ist in der Haushaltssatzung 2011 eine Kreditermächtigung
über 149.000 € enthalten. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung der
Haushaltssatzung und damit auch der Ermächtigung zur Kreditaufnahme hat die
Kreisverwaltung am 14.04.2011 erteilt.
Die den
Kreditbedarf auslösenden Investitionen sind inzwischen getätigt und
abgeschlossen. Da die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2011 gemäß § 120 Abs. 3 NKomVG nur
bis zum Ende des Haushaltsjahres 2012 gilt, wird zur Sicherung der
gemeindlichen Liquidität nunmehr die Kreditaufnahme notwendig.
Gemäß § 10 der
Kreditrichtlinie der Gemeinde Zernien vom 3.8.2006 entscheidet der Rat „über
die Aufnahme und Umschuldung von Krediten, sowie über die Dauer der
Zinsbindung“.
Die Zinssätze für
Kommunalkredite (ab 500 Tsd. €) liegen zur Zeit bei etwa:
Bei einem
niedrigeren Kreditbetrag ist regelmäßig mit etwas höheren Zinssätzen zu
rechnen.
Beschlussvorschlag:
Gemäß
der Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2010 ist bis spätestens
31.12.2012 ein Kredit über 149.000 € mit einer Zinsbindung von ____ Jahren aufzunehmen.