Sachverhalt:
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2011 mit Anhang und
Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der
Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt:
„Der
Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011
entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung
der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu
Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“
Das
Rechungsprüfungsamt kann gemäß der Eigenbetriebsverordnung ergänzende
Bemerkungen zum Prüfungsbericht treffen, die bei der Bekanntmachung mit zu
veröffentlichen sind. Entsprechende Bemerkungen sind vom Rechnungsprüfungsamt
nicht getroffen worden.
Der Prüfbericht ist
der Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2011 entlastet.
c) Der Fehlbetrag wird aus der Rücklage
gedeckt.