Sachverhalt:
Herr Kästner aus
Groß Heide möchte im Bereich der Abgrenzungssatzung ein Grundstück erwerben und
auf dem Teil des Grundstückes, das
außerhalb der Abgrenzungssatzung liegt, ein Wohnhaus errichten.
Die Errichtung des
Wohnhauses außerhalb der Abgrenzungssatzung ist von Herrn Kästner mit Vertretern des Landkreises vorbesprochen worden. Danach besteht die
Möglichkeit, dass Vorhaben zu realisieren, wenn, wie auf dem der Vorlage
beigefügten Lageplan dargestellt, im Bereich der Kennzeichnung 1 der Geltungsbereich der Abgrenzungssatzung
verkleinert und im Bereich der Kennzeichnung 2, in dem das Wohnhaus errichtet
werden soll, der Geltungsbereich der
Abgrenzungssatzung erweitert wird.
Beschlussvorschlag:
Die
Abgrenzungssatzung im OT. Groß Heide ist zu ändern. Die Übernahme der
Planungskosten durch den Antragsteller
wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.