Sachverhalt:
Die Neuapostolische
Kirche Norddeutschland plant die Erweiterung des Gemeindehauses in Dannenberg
(Elbe), im Bereich der Straße Mühlentor. Die Erweiterung des Gemeindehauses
soll auf dem Grundstück der Stadt Dannenberg (Elbe) an der Straße Mühlentor
erfolgen. Im Bebauungsplan ist auf dem Grundstück ein Parkplatz festgesetzt. Um
die geplante Erweiterung zu ermöglichen, muss diese Festsetzung aufgehoben, die
Baulinie von der östlichen
Grundstücksgrenze auf die nördliche Grundstücksgrenze und die südliche
Baugrenze auf die westliche Grundstücksgrenze verlegt werden.
Ein erster Entwurf
sieht einen eingeschossigen Flachdachanbau vor, der der Festsetzung der
zwingenden zweigeschossigen Bebauung widerspricht. An der zwingenden
zweigeschossigen Bebauung in diesem Bereich sollte aus städtebaulichen Gründen
festgehalten werden.
Beschlussvorschlag:
Das Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplan Mühlentor -3. Änderung- wird eingeleitet.