Betreff
Bebauungsplan St. Georg - 5. Änderung, hier: Änderungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Vorlage
30/506/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Inhaber der Kfz-Werkstatt an der „Jeetzelallee“ ist vom Landkreis aufgefordert worden, den 5 m breiten Pflanzstreifen zum Anpflanzen von Laubbäumen und -Sträuchern auf seinem Grundstück anzulegen.

Der Betriebsinhaber möchte diese Flächen aber zum Abstellen von Fahrzeugen nutzen und hat daher beantragt, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die Festsetzung „Fläche zum Anpflanzen von Laubbäumen und –Sträuchern“ aufgehoben wird. Als Ersatz für den Verlust des Pflanzstreifens hat er eine

Ausgleichsfläche in der Gemarkung Teichlosen angeboten, auf der dann eine Streuobstwiese angelegt werden soll. Da diese Fläche außerhalb der Gemeindegrenzen der Stadt Dannenberg liegt, kann der Bebauungsplan den erforderlichen Ausgleich nicht festsetzen. Die Verpflichtung  zum Anlegen der Streuobstwiese muss daher über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

 

Der Pflanzstreifen liegt innerhalb des Mischgebietes (MI) auf den Grundstücken nördlich der Kfz-Werkstatt und nordöstlich/östlich der Lackiererei. Der Pflanzstreifen sollte daher auch auf dem Grundstück der Lackiererei aufgehoben werden, da auch dort ein weiterer Flächenbedarf besteht. Auch hier muss für den

Verlust des Pflanzstreifens ein Ausgleich geschaffen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans St. Georg – 5. Änderung wird eingeleitet. Der Ausgleich für den Verlust des 5 m breiten Pflanzstreifens  wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.