Sachverhalt:
Rf Molter hat die
anliegenden Anfragen mit der Bitte um Beantwortung eingereicht. Diese Fragen
werden wie folgt beantwortet:
1.)
Es
handelt sich um einen sog. entgeltlichen Pflichteinsatz der Feuerwehr. Sofern
eine Alarmierung eingeht und die Feuerwehr zur Hilfeleistung ausrückt, erhält
der Schiffseigner oder Verantwortliche einen Kostenbescheid aufgrund der
Gebührensatzung und dem Kostentarif. Grundlage ist der tatsächliche
Materialverbrauch sowie die Anzahl und Zeit der beanspruchten Feuerwehrkräfte,
Fahrzeuge, Geräte etc.
2.)
Auch
hierbei handelt es sich um einen sog. entgeltlichen Pflichteinsatz der
Feuerwehr. Sofern eine Alarmierung eingeht und die Feuerwehr zur Hilfeleistung
ausrückt, erhält der Schiffseigner oder Verantwortliche einen Kostenbescheid
aufgrund der Gebührensatzung und dem Kostentarif. Grundlage ist der
tatsächliche Materialverbrauch sowie die Anzahl und Zeit der beanspruchten
Feuerwehrkräfte, Fahrzeuge, Geräte etc.
3.)
Das
gleiche gilt für die dritte Situation. Hier ist der Fahrzeughalter in der
Pflicht, die Kosten zu erstatten.
4.)
Der
Brandschutzausschuss wurde in der konstituierenden Sitzung des
Samtgemeinderates am 01.11.2011 aus den Reihen der Ratsmitglieder gebildet. Der
Brandschutzausschuss besteht aus 10 Ratsmitgliedern. Hinzu kommen die
Verwaltung und der Gemeindebrandmeister ggfs. mit Vertreter als Fachberater.
5.) Das Gutachten der Polizeidirektion wurde aus aktuellem Grund an die Ratsmitglieder verschickt. Sofern noch Bedarf besteht, steht es jedem Ratsmitglied frei, es anzufordern.
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Beschlussvorschlag: