Betreff
Anpassung der Richtlinie zur Vergabe des Umweltpreises
Vorlage
30/456/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2001 wurde im Bereich der alten Samtgemeinde Dannenberg eine Richtlinie zur Vergabe des Dannenberger Umweltpreises festgelegt. Diese hat seit dem Anwendung gefunden. Mit der Fusion im Jahre 2006 ist der neue Bereich auf die Samtgemeinde Elbtalaue übergegangen.

 

Geänderte Fassung der Richtlinie

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) vergibt alle 2 Jahre den Dannenberger Umweltpreis, der anlässlich des ebenfalls in diesem Turnus stattfindenden Umwelttages verliehen wird.

 

Damit sollen geehrt werden:

-       Geeignete Projekte, die in hervorragender Form die Grundsätze der Agenda 21 berücksichtigen

-       Umweltprojekte, die besonderen Vorbildcharakter aufweisen  und damit zur Nachahmung anregen

-       Personen oder Personengruppen, die durch sich herausragendes Engagement für den Umweltschutz  und die Umsetzung der Grundsätze der Agenda 21 verdient gemacht haben

 

Projekte und Personen sollen aus dem Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue stammen.

 

Vorschläge für Preisträger kann jeder bei der Samtgemeindeverwaltung bis einen Monat vor dem Umwelttag einreichen. Sie müssen enthalten:

-       Kurzbeschreibung von Projekt oder Person/en

-       Eventuell Foto, Videos oder andere geeignete Unterlagen

-       Begründung für die Preiswürdigkeit

 

Über die Preisträgerinnen entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen eine Jury, die sich aus folgenden Personen zusammensetzen soll:

-       Je eine Person aus jeder Stadtratsfraktion

-       Ein Mitglied der Verwaltung

-       Ein/e Schülervertreter/in

-       Ein Mitglied aus dem Lehrerpersonal

-       Ein Mitglied des Dannenberger Bürgerinnen und Bürgervereins als Dachorganisation der Agenda-Arbeitskreise

-       Ein/e Vertreter/in der Kirche

-       Ein/e Vertreter/in des BUND

Ein/e Vertreter/in aus der Land- und Forstwirtschaft 


Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung der Richtlinie zur Vergabe des Umweltpreises wird beschlossen.