Sachverhalt:
Am 20.01.2013
finden die Landtagswahlen in Niedersachsen statt. Für die ordnungsgemäße
Durchführung dieser Wahlen werden zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger
benötigt, die in der Lage sind ein Ehrenamt im Wahlvorstand wahrzunehmen.
In der Gemeinde
Gusborn sind zwei Wahllokale mit Wahlvorständen bis zu 9 (mindestens 5)
Mitgliedern zu besetzen.
Gem. § 5 Abs. 3
Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO) sollen die im Wahlgebiet vertretenen
Parteien und Wählergruppen geeignete Bürger nennen, die zur Übernahme des
entsprechenden Ehrenamtes bereit sind.
Die im Rat der
Gemeinde Gusborn vertretenen Parteien und Wählergruppen werden daher gebeten,
die Wahlorganisatoren der Samtgemeinde Elbtalaue zu unterstützen und innerhalb
von 2 Wochen nach dieser Sitzung geeignete Bürger für die Besetzung
Wahlvorstände an das Wahlamt der Samtgemeinde Elbtalaue zu melden.
Die Erfahrungen aus
der Kommunalwahl 2011 haben gezeigt, dass auf eine Zusage ca. drei Absagen
kommen. In den Listen, die zur Kommunalwahl ausgelegt wurden, haben sich
lediglich für das Wahllokal in Gusborn zwei Personen als freiwillige Wahlhelfer
eingetragen. Aus diesem Grund wird darum gebeten, Bürgerinnen und Bürger zu
nennen, bei denen damit zu rechnen ist, dass sie ein Wahlehrenamt übernehmen.
Vielen Dank für die
Unterstützung.
Beschlussvorschlag: