Betreff
Vertrag über die Querung der Straße 'Drift'
Vorlage
31/389/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Herr Fabel hat die Angelegenheit mündlich beim Bürgermeister beantragt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmen in Höhe von ca. 10,-- € /Jahr

 

Anlagen:

 

Lageplan


Beschlussvorschlag:

 

Mit Herrn Willi Fabel, Unter den Eichen 9, 29474 Damnatz, wird ein Vertrag über Querung des Wirtschaftsweges ‚Drift‘ in der Gemarkung Landsatz. Flur 2 FlSt. 163/132 (siehe Anlage) zur Nutzung als Leitungstrasse für eine Wärmeleitung geschlossen. Eckpunkte des Vertrages sind folgende:

 

1.       Die Leitung darf im Bereich der Straße nicht im offenen Verfahren verlegt werden, sondern ist durch Pressverfahren herzustellen, um eine Beschädigung der Fahrbahnoberfläche zu vermeiden.

2.       Die Gemeinde Damnatz räumt dem Nutzer das Recht gegen eine jährliche Zahlung in Höhe von
10,-- € ein.  Zur Absicherung kann zugunsten und auf Kosten des Nutzers eine Dienstbarkeit in die betroffenen Grundbücher eingetragen werden.

3.       Vor Beginn des Baues sowie bei Veränderung außerhalb der eigenen Anlagen wird der Nutzer der Gemeinde Damnatz frühzeitig Pläne einreichen. Die Gemeinde Damnatz ist berechtigt, vor Baubeginn Änderungen zu verlangen, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder zur Erfüllung der Vertragsbedingungen sowie im Rahmen der Gesamtkoordination mit anderen Versorgungsträgern notwendig erscheinen. Der Nutzer wird der Gemeinde Damnatz den Zeitpunkt der Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme schriftlich mitteilen. Die Gemeinde Damnatz wird bei Pflanzmaßnahmen innerhalb des Verkehrsraumes auf vorhandene Versorgungsleitungen Rücksicht nehmen.

  1. Nach Fertigstellung der Anlagen lässt der Nutzer den Verkehrsraum und sonstige in Anspruch genommene Grundstücke nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik so wiederherstellen, wie sie vor Beginn der Arbeiten vorgefunden wurden. Sollten nach Fertigstellung der Anlagen und nach Wiederherstellung des Verkehrsraumes und sonstiger in Anspruch genommener Grundstücke innerhalb von einem Jahr Mängel eintreten, die auf diese Arbeiten zurückzuführen sind, so ist der Nutzer verpflichtet, diese Mängel zu beheben. Daher hat nach Fertigstellung eine Abnahme durch die Gemeinde Damnatz zu erfolgen. Der Gemeinde Damnatz ist nach Abschluss der Baumaßnahmen ein Leitungsplan zur Verfügung zu stellen, in dem der genaue Leitungsverlauf nach Einmessung eingetragen ist.

  2. Der Nutzer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die infolge der von ihm oder seinem Beauftragten ausgeführten Arbeiten oder Anlagen der Gemeinde Damnatz oder Dritten zugefügt werden. Für etwaige Schadenersatzansprüche Dritter an die Gemeinde Damnatz hält der Nutzer die Gemeinde Damnatz schadlos.