Betreff
48. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Stadt Hitzacker (Elbe), hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB und § 4 ( 2), § 3 (2) BauGB, b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
30/376/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Stadt Hitzacker (Elbe), Schweineweide, fortzuschreiben.

 

Zu a)

Verfahren nach § 4 (1) BauGB

Mit Schreiben vom 02.12.2010 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB frühzeitig über die Planung unterrichtet und zur Äußerung bezüglich der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert. Abzuwägende Anregungen wurden von der Biosphärenreservatsverwaltung Nds. Elbtalaue, von der E.On Avacon AG, von der Industrie- und Handelskammer und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen. Diese Anregungen wurden ausgearbeitet und soweit erforderlich in den Flächennutzungsplan bzw. in die Begründung eingearbeitet. Eine Abwägung der Anregungen nach § 4 (1) BauGB hat noch nicht stattgefunden. Dennoch ist der Rat hierüber vor dem Feststellungsbeschluss in Kenntnis zu setzen, damit der Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan nachvollziehbar ist. Eine Abwägung dieser Anregungen (s. Anlage 1) ist daher im Nachhinein noch erforderlich.

Verfahren nach § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB

Im Rahmen der  Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger zu einer öffentlichen Versammlung an 09.05.2012 eingeladen. Bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurde den anwesenden Bürgern die Planung vorgestellt und anschließend erörtert.

Mit Schreiben vom 08.05.2012 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange der Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 (2 ) BauGB übersandt. Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 15.05.2012 bis einschließlich 15.06.2012 öffentlich ausliegt. Die Bevölkerung wurde durch Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

 

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen, die abzuwägen sind, von der Biosphärenreservatsverwaltung Nds. Elbtalaue, von der Industrie- und Handelskammer, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und vom Wasser- und Schifffahrtsamt vorgetragen (s. Anlage 2).

 

Aus der Bevölkerung wurden Anregungen, die abzuwägen sind von der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH  und von einem Bürger aus Hitzacker vorgetragen (s. Anlage 2).

 

Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB wurde von einigen Trägern öffentlicher Belange die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB wiederholt. Daher wird zu diesen Anregungen nach § 4 (2) BauGB nur noch auf die Abwägungsvorschläge aus der Abwägungstabelle gemäß § 4 (1) BauGB hingewiesen und nicht der ganze Abwägungstext nochmals aufgeführt.

 

Zu b)

Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren zur Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans soweit  abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Beschlussvorschlag:

Zu  a)

Die zum Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans vorgetragenen Stellungnahmen zu den Verfahren nach § 4 (1) BauGB und § 4 (2), § 3 (2) BauGB  werden gemäß den Abwägungstabellen des Planungsbüros abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

Zu b)

Die 48. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).