Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat beschlossen, den Flächennutzungsplan der
Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe),
Stadt Hitzacker (Elbe), Schweineweide, fortzuschreiben.
Zu a)
Verfahren nach § 4 (1) BauGB
Mit Schreiben vom
02.12.2010 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach §
4 (1) BauGB frühzeitig über die Planung unterrichtet und zur Äußerung bezüglich
der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert. Abzuwägende Anregungen
wurden von der Biosphärenreservatsverwaltung Nds. Elbtalaue, von der E.On
Avacon AG, von der Industrie- und Handelskammer und vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg vorgetragen. Diese Anregungen wurden ausgearbeitet und soweit
erforderlich in den Flächennutzungsplan bzw. in die Begründung eingearbeitet.
Eine Abwägung der Anregungen nach § 4 (1) BauGB hat noch nicht stattgefunden.
Dennoch ist der Rat hierüber vor dem Feststellungsbeschluss in Kenntnis zu
setzen, damit der Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den
Flächennutzungsplan nachvollziehbar ist. Eine Abwägung dieser Anregungen (s.
Anlage 1) ist daher im Nachhinein noch erforderlich.
Verfahren nach § 4 (2) BauGB und § 3 (2)
BauGB
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger
zu einer öffentlichen Versammlung an 09.05.2012 eingeladen. Bei dieser
Öffentlichkeitsbeteiligung wurde den anwesenden Bürgern die Planung vorgestellt
und anschließend erörtert.
Mit Schreiben vom
08.05.2012 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange der
Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und den
wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit der Bitte um
Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 (2 ) BauGB übersandt. Gleichzeitig wurde
den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf der 48. Änderung
des Flächennutzungsplans mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
15.05.2012 bis einschließlich 15.06.2012 öffentlich ausliegt. Die Bevölkerung
wurde durch Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über die öffentliche
Auslegung unterrichtet.
Während der
öffentlichen Auslegung wurden Anregungen, die abzuwägen sind, von der
Biosphärenreservatsverwaltung Nds. Elbtalaue, von der Industrie- und
Handelskammer, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und vom Wasser- und
Schifffahrtsamt vorgetragen (s. Anlage 2).
Aus der Bevölkerung
wurden Anregungen, die abzuwägen sind von der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH und von einem Bürger aus Hitzacker
vorgetragen (s. Anlage 2).
Im Rahmen der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB wurde von einigen Trägern öffentlicher Belange
die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB wiederholt.
Daher wird zu diesen Anregungen nach § 4 (2) BauGB nur noch auf die
Abwägungsvorschläge aus der Abwägungstabelle gemäß § 4 (1) BauGB hingewiesen
und nicht der ganze Abwägungstext nochmals aufgeführt.
Zu b)
Mit der Abwägung
und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren
zur Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der
Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Die zum Entwurf der
48. Änderung des Flächennutzungsplans vorgetragenen Stellungnahmen zu den
Verfahren nach § 4 (1) BauGB und § 4 (2), § 3 (2) BauGB werden gemäß den Abwägungstabellen des
Planungsbüros abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Zu b)
Die 48. Änderung
des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 48. Änderung des
Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).