Betreff
75. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
30/372/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat 2011 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen, fortzuschreiben. Im Januar 2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet. Am 15.05.2012 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB durchgeführt. In der Zeit vom 15.05.2012 bis einschließlich 15.06 2012 hat der Entwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Entwurf der Begründung öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, bis zum 15.06.2012 eine Stellungnahme abzugeben.

 

Abzuwägende Anregungen wurden nur vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), Katasteramt Lüchow vorgetragen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die Vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  ist das Verfahren zur Aufstellung der 75. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Beschlussvorschlag:

Zu a)

Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b)

Die 75. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 75. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).