Sachverhalt:
Zu a)
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat 2011 beschlossen, den
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Göhrde,
OT. Metzingen, fortzuschreiben. Im Januar 2012 wurden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet. Am 15.05.2012
wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB durchgeführt. In der
Zeit vom 15.05.2012 bis einschließlich 15.06 2012 hat der Entwurf der 75.
Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Entwurf der Begründung öffentlich
ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, bis zum
15.06.2012 eine Stellungnahme abzugeben.
Abzuwägende Anregungen wurden nur vom Landesamt für Geoinformation und
Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), Katasteramt Lüchow vorgetragen.
Zu b)
Mit der Abwägung und
der Beschlussfassung über die Vorgebrachten Anregungen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange
ist das Verfahren zur Aufstellung der 75. Änderung des
Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss
gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Die Stellungnahmen
gemäß § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros
abgewogen und beschlossen.
Zu b)
Die 75. Änderung
des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 75. Änderung des Flächennutzungsplans
werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).