Sachverhalt:
Die Biogas
Jeetzelniederung Bückau GmbH betreibt seit 2008 die Biogasanlage am Rande der
Ortslage Bückau. Das produzierte Biogas wird über eine Gasleitung zum Standort
Hermann-Löns-Straße gefördert.
Die elektrische
Energie wird in das Netz der E.On Avacon AG eingespeist. Die Wärmeenergie wird
zur Beheizung der Gebäude von umliegenden Einrichtungen (Lebenshilfe,
Wendlandschule, Schulzentrum Fathmann, Turnhalle Fathmann) genutzt. Die
Kapazitäten des bestehenden BHKW sind durch die bestehenden Wärmeanschlüsse und
Wärmelieferverträge ausgereizt.
Das geplante
Sondergebiet „Soziale Einrichtungen“, das
auf einer Teilfläche des alten Krankenhauses entsteht, soll ebenfalls
über die Biogasanlage Bückau mit Wärme versorgt werden. Nach Aussage des Betreibers
der Biogasanlage ist dies technisch
möglich, jedoch müssten hierfür die Kapazitäten des bestehenden BHKW von 500 KW
auf ca. 700 KW erhöht werden. Bauliche Veränderungen am BHKW und an der
Biogasanlage sind nicht erforderlich, es muss lediglich die entsprechende
Technik nachgerüstet werden.
Die Biogasanlage
wurde als privilegierte Anlage im
Außenbereich genehmigt worden. Durch die
vorgesehene Leistungssteigerung ist die Anlage nicht mehr als eine
landwirtschaftlich privilegierte, sondern als eine gewerbliche Anlage
einzustufen. Zur Genehmigung dieser gewerblichen Nutzung bedarf es einer
Änderung des Flächennutzungsplan und der Aufstellung eines Bebauungsplans.
Beschlussvorschlag:
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg
(Elbe), Bückau, wird vorbehaltlich der Antragstellung durch die Stadt
Dannenberg (Elbe) für die Erweiterung der Biogasanlage Bückau fortgeschrieben.