Betreff
Fremdnutzung von Gemeindeflächen, insbesondere an Wegen und Straßen Antrag der Gruppe Göhrde
Vorlage
31/360/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

siehe Anlage

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Es ist richtig, dass immer wieder Landwirte oder andere Personen Flächen der Gemeinde ohne Erlaubnis in Anspruch nehmen. Dies ist auch in der Gemeinde Göhrde der Fall.
Seit der Verwaltung durch das Katasteramt Luftbildaufnahmen zur Verfügung gestellt werden, erfolgt nicht nur durch die Verwaltung sondern auch durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises eine Überprüfung solcher Fälle.

In den Gemeinden wird dann in der Regel der Bürgermeister gebeten, den Verursacher auf diesen Missstand hinzuweisen. In den meisten Fällen haben die Landwirte dafür Verständnis und unterlassen diese Handlungsweise dann in Zukunft.

Problematisch wird es nur, wenn es Streitigkeiten über die Grundstücksgrenzen gibt. Die Vermessung kostet in der Regel zwischen 1.000,-- und 2.000,-- €. Sollte sich dann herausstellen, dass es sich um eine rechtswidrige Inanspruchnahme von Gemeindegrundstücken handelt, muss der Betroffene privatrechtlich verklagt werden, was dann zu Schadensersatzforderungen an ihn führt.

Sollte es sich jedoch  zeigen, dass hier keine rechtswidrige Handlung vorliegt, fallen die Vermessungskosten zu Lasten des Auftraggebers.

Da die Überprüfung sämtlicher Gemeindegrundstücke sehr zeitaufwändig ist (allein der Gemeinde Göhrde gehören ca. 81 ha Straßen und Wege), kann solch eine Prüfung immer nur sporadisch durchgeführt werden. Häufig gibt es auch Hinweise aus der Bevölkerung, denen dann nachgegangen wird.