Sachverhalt:
Der asphaltierte
Gehweg entlang „Am Räuberberg“ ist durch Wurzelaufbrüche, teilweise verursacht
durch Baumwurzeln der anliegenden Grundstücke, abgängig.
Im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht sollen diese bis zu 10 cm hohen Stolperkanten
beseitigt werden. Es ist vorgesehen den Gehweg im Bereich vor dem Grundstück
„An der Kuhtrift 1“ bis zum Grundstück „An der Kuhtrift 8“ zu fräsen, die
Baumwurzeln zu kappen und zu entfernen.
Das Fräsgut bleibt
als Wegeschotter liegen und wird verdichtet.
Dieses Verfahren
wurde schon in einzelnen Bereichen des Gehweges angewandt und hat sich bewährt.
Beschlussvorschlag:
Der Bereich des
Gehweges vor dem Grundstück „An der Kuhtrift 1“ bis „An der Kuhtrift 8“ wird
gefräst, die Baumwurzeln werden entfernt und der Weg wird aus dem gefrästen
Asphalt in ungebundener Bauweise hergestellt.