Sachverhalt:
Der LK hat bei der
Erstellung des RROP 2004 von der Möglichkeit der Festlegung von Vorranggebieten
für Windenergienutzung Gebrauch gemacht. Durch die Festlegung im RROP 2004 sind
raumbedeutsame Einzelanlagen und Windfarmen außerhalb der Vorranggebiete
ausgeschlossen. Innerhalb der Gemeinde Zernien können bisher keine Anlagen
errichtet werden.
Alle im RROP 2004 festgelegten Vorranggebiete für Windenergienutzung im LK sind
zwischenzeitlich umgesetzt.
Es sind an den LK Anfragen zur Errichtung von Anlagen an anderen Standorten
herangetragen worden.
Vor dem Hintergrund
der angestrebten Energiewende und der auf Bundes- und Landesebene geführten
Diskussion über die Errichtung von Windenergieanlagen im erweiterten Umfang
(höhere Nabenhöhen, Standorte möglicherweise auch über Waldgebieten usw.), gibt
es seitens des LK Bestrebungen, das RROP anzupassen. Hierzu ist ein
entsprechender Kreistagsbeschluss herbeigeführt worden. Die Verwaltung ist mit der Untersuchung des
Kreisgebietes auf weitere geeignete Standorte beauftragt worden.
Um durch die
Errichtung von Windenergieanlagen auch für die Gemeinde Zernien eine regionale
Wertschöpfung erreichen zu können und eine Dezentralisierung der
Energieerzeugung auch für den Bereich der Gemeinde voranzutreiben, ist der LK
aufzufordern, auch geeignete Standorte in der Gemeinde Zernien auszuweisen.
Alle möglichen Standorte in der Gemeinde Zernien müssen untersucht
werden, dabei sind auch die bereits zum Verfahren RROP 2004 betrachteten und
untersuchten Gebiete einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Benannt werden
speziell die Bereiche in der Gemarkung Reddien nahe zur Ortslage Glieneitz, für
die bereits zum Verfahren 2004 entlang der Kreisgrenze Kartierungen erfolgt
sind (hierin wurde seinerzeit z. B. festgestellt, dass dort kein Vorkommen des
Ortolans besteht), Gebiete im Bereich Riebrau / Breese an der Göhrde und im
Bereich Fließau / Mützingen.
Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass die seinerzeit gegen eine Ausweisung
von Standorten zur Energieerzeugung aus Windkraft angeführten Argumente heute
einer anderen Bewertung zu unterziehen sind.
Gründe für eine Neubewertung sind die angestrebte Freigabe oder zumindest
Anhebung der Nabenhöhenbegrenzung und der noch immer fehlende wissenschaftlich
begründete Nachweis zur vermeintlichen Unvereinbarkeit solcher Anlagen zur
heimischen Fauna.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Zernien unterstützt die Bestrebungen des Landkreises (LK) die
Festsetzungen des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP 2004) bezüglich
der Ausweisung von Vorranggebieten der Windenergienutzung zu überarbeiten.
Der LK wird aufgefordert auch den Raum der Gemeinde Zernien zu betrachten und
geeignete Standorte für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemeinde
zu untersuchen und auszuweisen.