Sachverhalt:
Der LK hat bei der
Erstellung des RROP 2004 von der Möglichkeit der Festlegung von Vorranggebieten
für Windenergienutzung Gebrauch gemacht. Durch die Festlegung im RROP 2004 sind
raumbedeutsame Einzelanlagen und Windfarmen außerhalb der Vorranggebiete
ausgeschlossen. Innerhalb der Gemeinde Göhrde können bisher keine Anlagen
errichtet werden.
Alle im RROP 2004 festgelegten Vorranggebiete für Windenergienutzung im LK sind
zwischenzeitlich umgesetzt.
Es sind an den LK Anfragen zur Errichtung von Anlagen an anderen Standorten
herangetragen worden.
Vor dem Hintergrund
der angestrebten Energiewende und der auf Bundes- und Landesebene geführten
Diskussion über die Errichtung von Windenergieanlagen im erweiterten Umfang
(höhere Nabenhöhen, Standorte möglicherweise auch über Waldgebieten usw.), gibt
es seitens des LK Bestrebungen, das RROP anzupassen. Hierzu ist ein
entsprechender Kreistagsbeschluss herbeigeführt worden. Die Verwaltung ist mit der Untersuchung des
Kreisgebietes auf weitere geeignete Standorte beauftragt worden.
Um durch die
Errichtung von Windenergieanlagen auch für die Gemeinde Göhrde eine regionale
Wertschöpfung erreichen zu können und eine Dezentralisierung der
Energieerzeugung auch für den Bereich der Gemeinde voranzutreiben, ist der LK
aufzufordern, auch geeignete Standorte in der Gemeinde Göhrde auszuweisen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Göhrde unterstützt die Bestrebungen des Landkreises (LK) die
Festsetzungen des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP 2004) bezüglich
der Ausweisung von Vorranggebieten der Windenergienutzung zu überarbeiten.
Der LK wird aufgefordert auch den Raum der Gemeinde Göhrde zu betrachten und
geeignete Standorte für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemeinde
auszuweisen.