Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 06.02.2012 beschlossen,
den Gestaltungsbereich der Gestaltungssatzung zu ändern.
Nach der Änderung
des Gestaltungsbereiches und der damit verbundenen Überarbeitung und
rechtlichen Würdigung der Begründung, wurden mit Schreiben vom 30.04.2012 die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, eine
Stellungnahme zu der Neufassung der Gestaltungssatzung abzugeben. Gleichzeitig
wurde der Entwurf der Neufassung
der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des
Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung
(Gestaltungssatzung) in der Zeit vom 07.05.2012 bis einschließlich 06.06.2012
öffentlich ausgelegt.
Während der
öffentlichen Auslegung sind Anregungen vom Landkreis, von der Handwerkskammer
Braunschweig-Lüneburg-Stade und eines Bürgers vorgetragen worden, die abzuwägen
sind (siehe Anlage)
Beschlussvorschlag:
a) Die
Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen des Stadtplaners abgewogen
und beschlossen.
b) Die Neufassung der örtlichen
Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des Stadtbildes der
Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung (Gestaltungssatzung) wird gemäß §
97 (1) NBauO in Verbindung mit § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Gleichzeitig
wird die Begründung zur Gestaltungssatzung beschlossen