Betreff
Namensgebung Grundschule Zernien
Vorlage
14/274/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gesamtkonferenz der Grundschule Zernien hat sich am 21.3.12 einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Grundschule Zernien den Namen „Grundschule an der Göhrde“ tragen solle.

Über diesen Vorschlag der Schule hat der Schulträger in angemessener Frist zu entscheiden, im Regelfall in der nächsten Sitzung seines Entscheidungsgremiums. Aufgrund der erforderlichen Vorberatung im Fachausschuss ist dies die Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 10.07.12.

 

Grundsätzlich führen die Schulen (§ 107 NSchG) eine amtliche Schulbezeichnung, abgeleitet aus der Bezeichung der Schulform, sie wird vom Staat, nicht vom Schulträger, einheitlich festgesetzt.

 

Ein Schulname kann sein, der Name einer Person, einer Institution oder der Name einer geografischen Belegenheit. Die Schule muss ihre Schulbezeichnung (hier: Grundschule) in jedem Fall neben ihrem Namen führen

Für die Namensgebung kann der Schulträger im Einvernehmen mit der Schule dieser einen Namen geben bzw. die Schule kann dem Schulträger einen entsprechenden Vorschlag machen.

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Die Regelung, dass auch die Schule (Schulvorstand bzw. Gesamtkonferenz) ihrem Schulträger einen Vorschlag für die Namensgebung machen kann, ist als ein Schritt zur Eigenverantwortlichkeit der Schule zu sehen, die jetzt auch formal nicht mehr nur Objekt bei der Namensgebung ist.

 

Regeln für die Namensgebung sind im Schulgesetz nicht vorgegeben.

Um Verwechslungen auszuschließen, sollte jeder Name im Bereich der Samtgemeinde nur einmal vergeben werden, als Namensgeber sollten nur Personen mit verfassungskonformem Lebenswandel, mit bereits abgeschlossenem Prozess der öffentlichen Meinungsbildung in Frage kommen, ferner darf bei einer Ortsbezeichnung keine Verwechslungsgefahr mit einer anderen entfernten Ortslage eintreten können.

 

Die Grundschulen in der Samtgemeinde Elbtalaue führen bislang keine Namen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Grundschule Zernien führt künftig den Namen „Grundschule an der Göhrde“.