Betreff
Genehmigung der Haushaltssatzung 2012
Vorlage
20/258/2012
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Mit Bescheid vom
30.4.2012 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg den § 4
der Haushaltssatzung 2012 der Gemeinde Gusborn uneingeschränkt genehmigt. In
der daneben ergangenen Haushaltsbegleitverfügung weist der Landkreis auf
folgende Punkte hin:
- Da
sowohl der Haushaltsplan 2012 als auch die Finanzplanung der Jahre 2013 –
2015 Defizite ausweisen, genügt das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept
nicht den gesetzlichen Anforderungen.
- Die
„freiwilligen Ausgaben“ liegen mit 5,56 % deutlich über der zulässigen
Quote von 3%.
- Das
Betreiben des gemeindlichen Kinderspilekreises wird angesichts der großen
Haushaltsbelastung in Frage gestellt. Die Gemeinde wird aufgefordert, die
Notwendigkeit und Berechtigung eines Spielkreises „eingehend zu
überprüfen“ und der Kommunalaufsicht über das Ergebnis der Prüfung bis zum
30.9.2012 zu berichten.
- Ab
2013 erwartet der Landkreis eine Anhebung der Realsteuerhebesätze zur
Vermeidung weiterer Defizite.