Sachverhalt:
Aufgrund des
Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 22.09.2011 ist beim Land
Niedersachsen ein Antrag auf Entschuldungshilfe im Rahmen der Eigenentschuldung
der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Die damals bei der Beschlussfassung
unterstellte Weitergabe der Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die
dieser durch die Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter
durch den Bund erfährt, im Rahmen einer Senkung der Kreisumlage, ist nicht
möglich. Eine Belastung anderer Kommunen zur Entschuldung im Rahmen des
Zukunftsvertrages wird nicht akzeptiert werden.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist daher gefordert, andere Konzepte zur Herstellung eines
Haushaltsausgleiches ab 2013 bzw. 2014 zu entwickeln. Grundlage hierfür ist die
der Vorlage beigefügte Tabelle über den aktuellen Stand eines kumulierten
Haushaltes der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden. Auf dieser Basis soll
mit dem Land Niedersachsen der Entschuldungsvertrag verhandelt werden.
Da der Entschuldungsvertrag nur zustande kommt, wenn alle Gemeinden der SG dem zustimmen, ist es unabdingbar, dass der Bgm der Gemeinde Gusborn bei Ausarbeitung des Vertrages mitwirkt.
Einzelheiten zum
Inhalt und zum weiteren Ablauf bis zum Abschluss eines Entschuldungsvertrages
sind dem Protokoll der Sitzung des Samtgemeindeausschusses vom 16.03.2012, die
gemeinsam mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden stattgefunden hat, zu
entnehmen.
Andere
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue haben folgenden Beschluss
gefasst:
Der Rat der Gemeinde …. unterstützt den Antrag auf
Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue und ist bereit auf der Grundlage
der Eckdaten des beigefügten
Finanzierungskonzeptes gemeinsam mit der Samtgemeinde Elbtalaue in die
Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen unter Einbeziehung des Landkreises
einzutreten.
Dabei sind auch die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer
9 des Zukunftsvertrages zu
Beschlussvorschlag
der Gemeinde Gusborn:
Der Rat der Gemeinde Gusborn hat den Antrag auf Eigenentschuldung der SG Elbtalaue zur Kenntnis genommen.
Auf Grundlage der Eckdaten des beigefügten Finanzierungskonzeptes ist der Rat der Gemeinde Gusborn bereit, gemeinsam mit der Samtgemeinde Elbtalaue in die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen unter Einbeziehung des Landkreises Lüchow-Dannenberg einzutreten. Als Verhandlungspartner seitens der Gemeinde Gusborn wird der Bürgermeister benannt.