Betreff
Entschuldungsantrag der Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
2/179/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 22.09.2011 ist beim Land Niedersachsen ein Antrag auf Entschuldungshilfe im Rahmen der Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Die damals bei der Beschlussfassung unterstellte Weitergabe der Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die dieser durch die Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter durch den Bund erfährt, im Rahmen einer Senkung der Kreisumlage, ist nicht möglich. Eine Belastung anderer Kommunen zur Entschuldung im Rahmen des Zukunftsvertrages wird nicht akzeptiert werden.

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist daher gefordert, andere Konzepte zur Herstellung eines Haushaltsausgleiches ab 2013 bzw. 2014 zu entwickeln. Grundlage hierfür ist die der Vorlage beigefügte Tabelle über den aktuellen Stand eines kumulierten Haushaltes der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden. Auf dieser Basis soll mit dem Land Niedersachsen der Entschuldungsvertrag verhandelt werden.

Da der Entschuldungsvertrag nur zustande kommt, wenn alle Gemeinden der SG dem zustimmen, ist es unabdingbar, dass der Bgm der Gemeinde Gusborn bei Ausarbeitung des Vertrages mitwirkt.

 

Einzelheiten zum Inhalt und zum weiteren Ablauf bis zum Abschluss eines Entschuldungsvertrages sind dem Protokoll der Sitzung des Samtgemeindeausschusses vom 16.03.2012, die gemeinsam mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden stattgefunden hat, zu entnehmen.

 

Andere Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue haben folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Gemeinde …. unterstützt den Antrag auf Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue und ist bereit auf der Grundlage der Eckdaten des beigefügten  Finanzierungskonzeptes gemeinsam mit der Samtgemeinde Elbtalaue in die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen unter Einbeziehung des Landkreises einzutreten.

Dabei sind auch die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages zu

 

Beschlussvorschlag der Gemeinde Gusborn:

Der Rat der Gemeinde Gusborn hat den Antrag auf Eigenentschuldung der SG Elbtalaue zur Kenntnis genommen.

Auf Grundlage der Eckdaten des beigefügten Finanzierungskonzeptes ist der Rat der Gemeinde Gusborn bereit, gemeinsam mit der Samtgemeinde Elbtalaue in die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen unter Einbeziehung des Landkreises Lüchow-Dannenberg einzutreten. Als Verhandlungspartner seitens der Gemeinde Gusborn wird der Bürgermeister benannt.