Sachverhalt:
Zu a)
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 11.10.2011 beschlossen, den
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Göhrde,
OT. Metzingen fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 17.01.212 wurden die Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und
aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 22. Februar 2012 zu äußern.
Anregungen wurden nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen. Die
Anregungen sind abzuwägen und zu beschließen.
Zu b)
Nach Abwägung der Stellungnahmen nach § 4 (1) BauGB schließen sich die
Verfahren nach § 4 (2) BauGB
„Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange“ und die „öffentliche Auslegung des Planentwurfes“ gemäß § 3 (2) BauGB
an.
Die öffentliche Auslegung ist vom Rat zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend dem Vorschlag des
Planungsbüros abgewogen und
beschlossen.
Zu b) Der Entwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß §
3 (2) BauGB mit der
Begründung für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.