Betreff
75. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue, Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB
Vorlage
30/163/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 11.10.2011 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 17.01.212 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 22. Februar 2012 zu äußern.

 

Anregungen wurden nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen. Die Anregungen sind abzuwägen und zu beschließen.

 

Zu b)

Nach Abwägung der Stellungnahmen nach § 4 (1) BauGB schließen sich die Verfahren nach § 4 (2) BauGB

„Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“ und die „öffentliche Auslegung des Planentwurfes“ gemäß § 3 (2) BauGB an.

Die öffentliche Auslegung ist vom Rat zu beschließen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend dem Vorschlag des Planungsbüros abgewogen und

          beschlossen.

Zu b) Der Entwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 3 (2) BauGB mit der

          Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.