Betreff
Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung
Vorlage
11/151/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Langendorf hat letztmalig in seiner Sitzung am 26.03.2007 die Änderung der Aufwandentschädigungssatzung beschlossen.

 

Am 01.11.2011 ist die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) außer und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten.

 

Im Satzungsentwurf wurden die zum Teil geänderten gesetzlichen Regelungen eingearbeitet. Neu aufgenommen wurde die Erstattung für die Aufwendungen einer Kinderbetreuung, da dieser Anspruch nach § 55 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 NKomVG besteht.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die an das NKomVG angepasste Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Langendorf über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates wird beschlossen.