Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Langendorf hat letztmalig in seiner Sitzung am 26.03.2007 die Änderung
der Aufwandentschädigungssatzung beschlossen.
Am 01.11.2011 ist
die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) außer und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) in Kraft getreten.
Im Satzungsentwurf
wurden die zum Teil geänderten gesetzlichen Regelungen eingearbeitet. Neu
aufgenommen wurde die Erstattung für die Aufwendungen einer Kinderbetreuung, da
dieser Anspruch nach § 55 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 NKomVG besteht.
Die Verwaltung
empfiehlt, die an das NKomVG angepasste Satzung zur Änderung der
Aufwandsentschädigungssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die 3. Satzung zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Langendorf über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates wird beschlossen.