Betreff
Beratung und Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes 2012
Vorlage
20/125/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Kann ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, so ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen (§ 110 (6) NKomVG). Darin ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll. Das Haushaltssicherungskonzept ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.

 

Da ein Haushaltsausgleich in 2012 nicht erreicht werden kann, ist ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet worden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt das dem Haushaltsplan 2012 als Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept 2012 der Gemeinde Gusborn.