Betreff
Einzelintegration in einer Kindergartengruppe (KiTa Wunderland Dannenberg)
Vorlage
14/112/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zum 02.01.2012 hat die Haus der Lebenshilfe gGmbH die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung im Rahmen der Einzelintegration in die Kindergartengruppe beantragt. Ein Kostenanerkenntnis des örtlichen Sozialhilfeträgers der Eingliederungshilfe liegt noch nicht vor.

 

Bei einer Einzelintegration in Kindergartengruppen reduziert sich die Gruppengröße von 25 auf höchstens 20 Kinder.

Zusätzlich erhält das Integrationskind eine Förderung durch eine heilpädagogische Fachkraft an 10 Stunden in der Woche.

Vom örtlichen Sozialhilfeträger wird im Rahmen der Eingliederungshilfe eine Pauschale von 1.573 € monatlich an Personal- und Sachkosten gezahlt.

Der Einrichtungsträger beabsichtigt eine Heilerzieherin einzusetzen, die 10 Stunden für die heilpädagogische Förderung und 6 Stunden Verfügungszeit für die Vor- und Nachbereitung erhält.

 

Momentan werden ausreichend Plätze in den Kindergartengruppen vorgehalten, sodass zur Zeit nicht davon auszugehen ist, dass es durch den Wegfall von 5 Plätzen zu Engpässen kommen wird.

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat in seiner Sitzung am 21.02.12 dieser Maßnahme zugestimmt, sofern die Samtgemeinde zur Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung bereit ist.

 


Beschlussvorschlag:

Die Aufnahme eines Kindes mit besonderem Förderbedarf in der Kindergartengruppe der Kindertagesstätte Wunderland im Rahmen der Einzelintegration wird befürwortet, soweit die entstehenden zusätzlichen Sach- und Personalkosten durch die entsprechende Pauschale der Eingliederungshilfe gedeckt sind.