Betreff
Nutzung von Straßen und Straßenseitenräumen durch Herrn Martin Schulz
Vorlage
31/091/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Antragssteller beabsichtigt  ein Niederspannungskabel für die Einspeisung seiner Energie in das Versorgungsnetzwerk zu verlegen. Hierfür benötigt der Antragssteller eine weitere Nutzungsvereinbarung, da die Dorfstraße einmal gequert wird.

Da Herr Schulz mehrere Anträge (siehe Anlage 1 und 2) zu unterschiedlichen Leitungsverläufen gestellt hat, kam es hier zu Überschneidungen mit den unterschiedlichen Vereinbarungen, die Herrn Schulz bereits im Entwurf übersandt wurden. Das führte zu Irritationen, da für den hier zu beschließenden Vertrag 10,-- € für die einmalige Querung der Straße gefordert werden. Für die Nutzung des Flurstückes 54/1 (Vorlage 31/514/2011) ist ein Nutzungsentgelt in Höhe von 65,-- € gerechtfertigt, da ca. 330 m in Anspruch genommen werden.


Eckpunkte der Vereinbarung sind folgende:

 

·      Die Leitung muss möglichst im Pressverfahren hergestellt werden.

·      Der Nutzer muss nach der Fertigstellung der Anlagen den Verkehrsraum und die sonstigen in Anspruch genommenen Grundstücke so wieder herstellen, dass dies den Verhältnissen wie vor der Arbeit gleich kommt.

·      Sollten innerhalb eines Jahres Mängel eintreten, ist der Nutzer verpflichtet, diese zu beheben.

·      Nach Fertigstellung hat eine Abnahme zu erfolgen.

·      Als Gegenleistung erhält die Gemeinde Gusborn eine Entschädigung.

·      Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft 20 Jahre.

 

In einigen Gemeinden wird die Höhe der Entschädigung nach der in Anspruch genommenen Fläche festgesetzt. Die Verwaltung schlägt vor, für eine einmalige Querung ein Entgelt in Höhe von 10,00 € je Jahr zu fordern.

 


Beschlussvorschlag:

Mit Herrn Martin Schulz, wohnhaft in 29476 Quickborn, Am Kosakenberg 29, wird ein Vertrag über die Nutzung von Straßenseitenräumen zur Verlegung eines Niederspannungskabels zusätzlich zur Biogasleitung in der Gemeinde Gusborn, Gemarkung Quickborn, Flur 31 Flurstücke 265/15 geschlossen.  Durch Herrn Schulz ist eine jährliche Entschädigung in Höhe von 10,-- € zu zahlen.