Sachverhalt:
Herr Reckewell sprach in der
Verwaltung vor, legte den anliegenden Lageplan vor und bat, die Angelegenheit
in der nächsten Ratssitzung zu behandeln.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen in Höhe
von ca. 66,-- € /Jahr
Anlagen:
Lagepläne
Beschlussvorschlag:
Mit der GbR
Jirjahn-Reckewell, Steindamm 1,
29484 Langendorf, wird ein Vertrag über die Nutzung des Straßenseitenraumes und
der Querung des Wirtschaftsweges Laase, Flur 8, Flurstück 121 (siehe Anlage)
zur Nutzung als Leitungstrasse für eine Beregnungsleitung geschlossen.
Eckpunkte des Vertrages sind folgende:
1. Die Leitung darf im Bereich der Straße nicht
im offenen Verfahren verlegt werden, sondern ist durch Pressverfahren
herzustellen, um eine Beschädigung der Fahrbahnoberfläche zu vermeiden.
2. Die Gemeinde Langendorf räumt dem Nutzer das
Recht gegen eine jährliche Zahlung in Höhe von 0,20 € je lfd. Meter = ca. 230 x
0,20 = 46,-- € zuzüglich zwei Querungen á 10,-- € = insgesamt
66,-- € ein. Zur Absicherung kann
zugunsten und auf Kosten des Nutzers eine Dienstbarkeit in die betroffenen
Grundbücher eingetragen werden.
3. Vor Beginn des Baues sowie bei Veränderung außerhalb der eigenen Anlagen wird
der Nutzer der Gemeinde Langendorf frühzeitig Pläne einreichen. Die Gemeinde
Langendorf ist berechtigt, vor Baubeginn Änderungen zu verlangen, die im
Interesse der öffentlichen Sicherheit oder zur Erfüllung der
Vertragsbedingungen sowie im Rahmen der Gesamtkoordination mit anderen
Versorgungsträgern notwendig erscheinen. Der Nutzer wird der Gemeinde
Langendorf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme schriftlich
mitteilen. Die Gemeinde Langendorf wird bei Pflanzmaßnahmen innerhalb des
Verkehrsraumes auf vorhandene Versorgungsleitungen Rücksicht nehmen.
- Nach Fertigstellung der Anlagen lässt
der Nutzer den Verkehrsraum und sonstige in Anspruch genommene Grundstücke
nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik so wiederherstellen, wie
sie vor Beginn der Arbeiten vorgefunden wurden. Sollten nach
Fertigstellung der Anlagen und nach Wiederherstellung des Verkehrsraumes
und sonstiger in Anspruch genommener Grundstücke innerhalb von einem Jahr Mängel eintreten, die
auf diese Arbeiten zurückzuführen sind, so ist der Nutzer verpflichtet,
diese Mängel zu beheben. Daher hat
nach Fertigstellung eine Abnahme durch die Gemeinde Langendorf zu
erfolgen. Der Gemeinde Langendorf ist nach Abschluss der Baumaßnahmen ein
Leitungsplan zur Verfügung zu stellen, in dem der genaue Leitungsverlauf
nach Einmessung eingetragen ist.
- Der
Nutzer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden,
die infolge der von ihm oder seinem Beauftragten ausgeführten Arbeiten
oder Anlagen der Gemeinde Langendorf oder Dritten zugefügt werden. Für
etwaige Schadenersatzansprüche Dritter an die Gemeinde Langendorf hält der
Nutzer die Gemeinde Langendorf schadlos.
- Falls
sich die GbR auflöst, sind die Vertragsbestimmungen auf den neuen Nutzer
zu übertragen.