Sachverhalt:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden vom jeweiligen Rat eines
Verbandmitgliedes aus dessen Mitte für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt (§ 4
Abs. 1 Satz 1 Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm). Die Verbandsversammlung
wählt aus ihren Mitgliedern den Verbandsvorstand (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr.3
Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm).
Der Verbandvorstand besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus je 2
stimmberechtigten Vertreterinnen oder
Vertretern der Verbandmitglieder aus der Verbandsversammlung.
Beschlussvorschlag:
Die
Verbandversammlung wählt für das Verbandmitglied Stadt Dannenberg (Elbe)
1.
2.
und für das Verbandsmitglied Gemeinde Jameln
1.
2.
in den Verbandsvorstand.