Betreff
Wahl des Verbandvorstandes
Vorlage
11/058/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden vom jeweiligen Rat eines Verbandmitgliedes aus dessen Mitte für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm). Die Verbandsversammlung wählt aus ihren Mitgliedern den Verbandsvorstand (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm).

Der Verbandvorstand besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus je 2 stimmberechtigten Vertreterinnen  oder Vertretern der Verbandmitglieder aus der Verbandsversammlung.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbandversammlung wählt für das Verbandmitglied Stadt Dannenberg (Elbe)

                         1.  

                         2.  

und für das Verbandsmitglied Gemeinde Jameln

                         1.  

                         2.  

in den Verbandsvorstand.