Betreff
Bestimmung der Vertreterinnen/Vertreter der Ausschussvorsitzenden
Vorlage
11/038/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 01.11.2011 wurden die Ausschussvorsitzenden benannt. Es wurden jedoch keine Vertreter der Vorsitzenden bestimmt.

 

Die Stellvertretung der Ausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Die Regelung trifft der Rat.

 

In der Vergangenheit wurde die Stellvertretung durch ein Ausschussmitglied derselben Fraktion bzw. Gruppe wahrgenommen.

 


Beschlussvorschlag: