Betreff
Bestimmung der Vertreterinnen/Vertreter der Ausschussvorsitzenden
Vorlage
11/038/2012
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
In der
konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 01.11.2011
wurden die Ausschussvorsitzenden benannt. Es wurden jedoch keine Vertreter der
Vorsitzenden bestimmt.
Die Stellvertretung
der Ausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Die Regelung trifft
der Rat.
In der
Vergangenheit wurde die Stellvertretung durch ein Ausschussmitglied derselben
Fraktion bzw. Gruppe wahrgenommen.
Beschlussvorschlag: