Betreff
Information über die aktuelle Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen
Vorlage
11/024/2012
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Gusborn hat die Satzung über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen vom 29.11.2000 letztmalig durch Beschluss vom
15.12.2004 geändert.
Die Satzung sieht
folgende Aufwandsentschädigungen vor:
|
Aufwandsentschädigung (monatlich) |
Sitzungsgeld je Sitzung (bei Teilnahme) |
Fahrtkosten |
Ratsmitglied |
10,00 Euro |
16,00 Euro |
5,00 Euro |
Bürgermeister/-in |
350,00 Euro (zuzüglich 10,00 Euro als
Ratsmitglied) |
16,00 Euro |
200,00 Euro |
Stellvertr.
Bürgermeister/-in |
35,00 Euro (zuzüglich 10,00 Euro als
Ratsmitglied) |
16,00 Euro |
17,50 Euro |
Daneben wird
gegebenenfalls auf Antrag ein durch Teilnahme an Sitzungen entstandener
Verdienstausfall gewährt (§ 4 der Satzung).