Betreff
Information über die aktuelle Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen
Vorlage
11/024/2012
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Gusborn hat die Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen vom 29.11.2000 letztmalig durch Beschluss vom 15.12.2004 geändert.

 

Die Satzung sieht folgende Aufwandsentschädigungen vor:

 

 

Aufwandsentschädigung

(monatlich)

Sitzungsgeld je Sitzung

(bei Teilnahme)

Fahrtkosten

Ratsmitglied

10,00 Euro

16,00 Euro

5,00 Euro

Bürgermeister/-in

350,00 Euro

(zuzüglich 10,00 Euro als Ratsmitglied)

16,00 Euro

200,00 Euro

Stellvertr. Bürgermeister/-in

35,00 Euro

(zuzüglich 10,00 Euro als Ratsmitglied)

16,00 Euro

17,50 Euro

 

Daneben wird gegebenenfalls auf Antrag ein durch Teilnahme an Sitzungen entstandener Verdienstausfall gewährt (§ 4 der Satzung).