Sachverhalt:
Wie der bisherige
Bürgermeister hält auch die neue Bürgermeisterin in ihrem Haus ein Büro zur
Abwicklung der Dienstgeschäfte vor.
Der bisherige
Bürgermeister Herr Hintzmann hat eine pauschale Miete von Höhe von jährlich
660,00 Euro erhalten. Mit der Miete sind die Grundmiete und alle Nebenkosten
(Heizung, Beleuchtung, Reinigung, etc.) abgegolten.
Bürgermeisterin
Deegen wird ein entsprechendes Büro in ihrem Haus vorhalten.
Die Verwaltung schlägt eine pauschale Miete für die Dauer der Wahlperiode, beginnend ab 01.01.2012, in Höhe von 55,00 Euro / Monat vor. Der Betrag wird zu Beginn des Jahres in einer Summe in Höhe von 660,00 Euro überwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin
Frau Deegen erhält ab 01.01.2012 für die Dauer der laufenden Wahlperiode eine
monatliche pauschale Miete in Höhe von 55,00 Euro. In der Miete sind alle
Nebenkosten enthalten.
Die Mietzahlungen an den ehemaligen Bürgermeister Herrn Hintzmann sind zum 31.12.2011 eingestellt worden.