Sachverhalt:
Siehe
Vorlage 30/624/2010 in der Anlage. Das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat zum zweiten Mal in Folge ein
Förderprogramm zur LED-Straßenbeleuchtung aufgelegt. In der Straßen- und
Außenbeleuchtung liegt ein großes Potenzial Energie zu sparen und die Umwelt zu
entlasten. Im Rahmen des v. g. Förderprogrammes können beim Projektträger
Jülich bis zum 31.03.2012 Fördermittel für die Sanierung der veralteten
ineffizienten Straßenbeleuchtung beantragt werden. Fördervoraussetzung ist der
Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungsanlagen mit einem
CO²-Minderungspotenzial von mindestens 60%. Gefördert werden LED-Leuchten, die
dazugehörige Steuer- und Regeltechnik sowie die erforderlichen
Installationskosten. Bei einer Förderquote von 25% müssen die förderfähigen
Ausgaben mindestens 40.000,-- € betragen; Zuwendung min. 10.000,-- €.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die Straßenbeleuchtung im
Eigentum des Antragstellers befindet und während der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren
verbleibt.
Die Straßenbeleuchtungsanlage der Stadt Hitzacker (Elbe) basiert weitestgehend
noch auf der veralteten Quecksilberhochdruckdampf-Technologie (rd. 83%). Zur
Verbesserung der Energieeffizienz sollte die Straßenbeleuchtung unter
Inanspruchnahme von Fördermitteln hocheffizient auf LED-Technik umgerüstet
werden. Die Maßnahme umfasst die Straßenbeleuchtung der Stadt Hitzacker (Elbe)
(ohne Ortsteile). Die sog. Altstadt-/Dekoleuchten der historischen Stadtinsel
wurden bereits weitestgehend auf Energiesparleuchten umgestellt, sie bleiben
hinsichtlich der Antragstellung unberücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung erhält den Auftrag, den Zuwendungsantrag „Sanierung der
Straßenbeleuchtung mit LED-Technik“ für die Stadt Hitzacker (Elbe) (ohne
Ortsteile) auf den Weg zu bringen.
Die erforderlichen finanziellen Mittel werden über den Haushalt 2012 zur
Verfügung gestellt.