Betreff
Hinweis zur Verschwiegenheitspflicht
Vorlage
11/796/2011
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Die Ratsmitglieder
des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue wurden verpflichtet und über ihre
Pflichten belehrt.
Zum Thema
Amtsverschwiegenheit liegt ein Urteil des VG Sigmaringen, das durch Beschluss
des VGH Baden-Württemberg bestätigt wurde vor. Der Inhalt wird den
Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben.
Danach ist ein
Ratsmitglied auch dann zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet, wenn er einen in
nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss für rechtswidrig hält bzw. der
Beschluss rechtswidrig ist.