Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Damnatz hat in seiner Sitzung 21.03.2000 die
Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen. Sie wurde letztmalig durch die
Euro-Anpassungssatzung vom 11.07.2001 geändert.
Diese Satzung
enthält unter anderem Regelungen über die Entschädigungen für den 1. und 2.
stellvertretenden Bürgermeister. In seiner konstituierenden Sitzung am
14.11.2011 hat der Rat beschlossen zwei gleichberechtigte stellvertretende
Bürgermeister zu wählen. Die Aufwandsentschädigungen für stellvertretende
Bürgermeister werden aus diesem Grund geändert.
Im Rahmen der
Änderungssatzung werden darüber hinaus werden Bezeichnungen aktualisiert. Auch
die Verweise auf gesetzliche Regelungen, die sich noch auf die Niedersächsische
Gemeindeordnung (NGO) beziehen, werden durch die des in Kraft getretenen
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Damnatz über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates wird beschlossen.