Betreff
Bebauungsplan Biogas Langendorf, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
30/781/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Gemeinde Langendorf hat 2010 beschlossen, für den Bereich der Biogasanlage „Naturgas Langendorf“ mit einer ca. 1 ha großen Erweiterungsfläche einen Bebauungsplan aufzustellen. Im April 2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet. Am 21.09.2011 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung  nach § 3 (1) BauGB durchgeführt. In der Zeit vom 23.09.2011 bis einschließlich 24.10.2011 hat der Entwurf des Bebauungsplans „Biogas Langendorf“ mit dem Entwurf der Begründung öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, bis zum 24.10.2011 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden vorgetragen von der E.On Avacon AG, vom LGLN-Katasteramt-Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher  Belange ist das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Biogas Langendorf“ soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst werden kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Der Bebauungsplan Biogas Langendorf wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung mit dem Umweltbericht beschlossen.