Sachverhalt:
Zu a)
Der Rat der Gemeinde Langendorf hat 2010 beschlossen, für den Bereich der
Biogasanlage „Naturgas Langendorf“ mit einer ca. 1 ha großen Erweiterungsfläche
einen Bebauungsplan aufzustellen. Im April 2011 wurden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet. Am
21.09.2011 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB durchgeführt. In der Zeit vom 23.09.2011 bis
einschließlich 24.10.2011 hat der Entwurf des Bebauungsplans „Biogas Langendorf“
mit dem Entwurf der Begründung öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher
Belange wurden aufgefordert, bis zum 24.10.2011 eine Stellungnahme zu der
Planung abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden vorgetragen von der E.On Avacon AG, vom
LGLN-Katasteramt-Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg. Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Anregungen oder Bedenken
vorgetragen.
Zu b)
Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange ist das
Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Biogas Langendorf“
soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst
werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen
gemäß § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros
abgewogen und beschlossen.
Zu b) Der Bebauungsplan
Biogas Langendorf wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die
Begründung mit dem Umweltbericht beschlossen.