Betreff
Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung
Vorlage
11/772/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 12.03.2007 die Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen beschlossen.

Vor Beginn einer neuen Wahlperiode wird eine Kommission gebildet, die eine Empfehlung hinsichtlich der Höhe der Aufwandsentschädigung gibt.

Die Empfehlung der Kommission zu den Entschädigungen liegt vor. Danach soll die monatliche Aufwandsentschädigung eines Ratsmitgliedes des Samtgemeinderates bei einer Einwohnerzahl von bis zu 30.000 240,00 Euro nicht übersteigen. In Mitgliedsgemeinden sollte die Aufwandsentschädigung 50% der für die Samtgemeinden geltenden Höchstbeträge nicht überschreiten.

In der Stadt Dannenberg (Elbe) leben ca. 8.200 Einwohner. Bei dieser Einwohnerzahl und der Tatsache, dass die Stadt Dannenberg (Elbe) eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Elbtalaue ist, soll die Aufwandsentschädigung 32,80 Euro monatlich nicht übersteigen.

Die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters soll das 5-fache (164,00 Euro), die des Stellvertreters und der Fraktionsvorsitzenden das 2 ½-fache (82,00 Euro), die der Beigeordneten das 2-fache (65,60 Euro) der Entschädigung der Ratsmitglieder nicht überschreiten.

Die Gegenüberstellung der zurzeit gewährten Aufwandsentschädigungen und der den Empfehlungen entsprechenden Entschädigungen stellt sich wie folgt dar:

 

 

Laut aktueller Satzung

Empfehlung

Differenz

Ratsmitglieder

30,00 + 15,00 Sitzungsgeld

32,80

- 12,20

Bürgermeister/-in

200,00

164,00

- 36,60

Stellv. Bürgermeister

47,00

82,00

35,00

Fraktionsvorsitzende

50,00 + 5,00 je Fraktionsmitglied

82,00

höchstens 27,00

Beigeordnete

30,00

65,60

35,60

 

Die Differenz bei der Entschädigung der Ratsmitglieder kann nicht allgemein berechnet werden, da sie zum Teil als Sitzungsgeld gewährt wird.

 

Die Anzahl der Sitzungen in 2011 geht aus folgender Übersicht hervor:

 

Gremium

Anzahl der Sitzungen

Rat

8

VA

12

Ausschuss f. Stadtentwicklung

2

Bauausschuss

3

 

Da die Entschädigungssätze nicht gravierend von denen der Kommission abweichen, wird eine Änderung der Beträge nicht empfohlen. Lediglich die Regelung, dass Ratsmitglieder, die mehrere besondere Abgeordnetenfunktionen haben, nur die jeweils höchste Entschädigung erhalten, wird in die Satzung aufgenommen werden.

Darüber hinaus werden nur Änderungen aufgenommen, die sich aus dem Außerkrafttreten der NGO und dem Inkrafttreten des NKomVG ergeben.

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen wird beschlossen.