Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 12.03.2007 die Satzung über
Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen beschlossen.
Vor Beginn einer
neuen Wahlperiode wird eine Kommission gebildet, die eine Empfehlung hinsichtlich
der Höhe der Aufwandsentschädigung gibt.
Die Empfehlung der
Kommission zu den Entschädigungen liegt vor. Danach soll die monatliche
Aufwandsentschädigung eines Ratsmitgliedes des Samtgemeinderates bei einer
Einwohnerzahl von bis zu 30.000 240,00 Euro nicht übersteigen. In
Mitgliedsgemeinden sollte die Aufwandsentschädigung 50% der für die
Samtgemeinden geltenden Höchstbeträge nicht überschreiten.
In der Stadt
Dannenberg (Elbe) leben ca. 8.200 Einwohner. Bei dieser Einwohnerzahl und der
Tatsache, dass die Stadt Dannenberg (Elbe) eine Mitgliedsgemeinde der
Samtgemeinde Elbtalaue ist, soll die Aufwandsentschädigung 32,80 Euro monatlich
nicht übersteigen.
Die
Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters soll das 5-fache (164,00 Euro), die
des Stellvertreters und der Fraktionsvorsitzenden das 2 ½-fache (82,00 Euro),
die der Beigeordneten das 2-fache (65,60 Euro) der Entschädigung der
Ratsmitglieder nicht überschreiten.
Die
Gegenüberstellung der zurzeit gewährten Aufwandsentschädigungen und der den
Empfehlungen entsprechenden Entschädigungen stellt sich wie folgt dar:
|
Laut aktueller Satzung |
Empfehlung |
Differenz |
Ratsmitglieder |
30,00 + 15,00 Sitzungsgeld |
32,80 |
- 12,20 |
Bürgermeister/-in |
200,00 |
164,00 |
- 36,60 |
Stellv. Bürgermeister |
47,00 |
82,00 |
35,00 |
Fraktionsvorsitzende |
50,00 + 5,00 je Fraktionsmitglied |
82,00 |
höchstens 27,00 |
Beigeordnete |
30,00 |
65,60 |
35,60 |
Die Differenz bei
der Entschädigung der Ratsmitglieder kann nicht allgemein berechnet werden, da
sie zum Teil als Sitzungsgeld gewährt wird.
Die Anzahl der
Sitzungen in 2011 geht aus folgender Übersicht hervor:
Gremium |
Anzahl der Sitzungen |
Rat |
8 |
VA |
12 |
Ausschuss f.
Stadtentwicklung |
2 |
Bauausschuss |
3 |
Da die
Entschädigungssätze nicht gravierend von denen der Kommission abweichen, wird
eine Änderung der Beträge nicht empfohlen. Lediglich die Regelung, dass
Ratsmitglieder, die mehrere besondere Abgeordnetenfunktionen haben, nur die
jeweils höchste Entschädigung erhalten, wird in die Satzung aufgenommen werden.
Darüber hinaus
werden nur Änderungen aufgenommen, die sich aus dem Außerkrafttreten der NGO
und dem Inkrafttreten des NKomVG ergeben.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen wird beschlossen.