Betreff
Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung
Vorlage
11/770/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 22.03.2007 die Satzung der Stadt Hitzacker (Elbe) über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen beschlossen.

 

Zu Beginn einer Wahlperiode wird durch eine Kommission ein Empfehlung hinsichtlich der Höhe der Entschädigungen gebildet.

Diese Empfehlung liegt vor. Danach soll die monatliche Aufwandsentschädigung eines Ratsmitgliedes des Samtgemeinderates bei einer Einwohnerzahl von bis zu 30.000 240,00 Euro nicht übersteigen. In Mitgliedsgemeinden sollte die Aufwandsentschädigung 50% der für die Samtgemeinden geltenden Höchstbeträge nicht überschreiten.

In der Stadt Hitzacker (Elbe) leben ca. 5.000 Einwohner. Rechnet man die Aufwandsentschädigung auf diese Einwohnerzahl runter und berücksichtigt, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Elbtalaue ist, soll die Aufwandsentschädigung 20,00 Euro monatlich nicht übersteigen.

Die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters soll das 5-fache (100,00 Euro), die des Stellvertreters und der Fraktionsvorsitzenden das 2 ½-fache (50,00 Euro), die der Beigeordneten das 2-fache (40,00 Euro) der Entschädigung der Ratsmitglieder nicht überschreiten.

Die Gegenüberstellung der zurzeit gewährten Aufwandsentschädigungen und der den Empfehlungen entsprechenden Entschädigungen stellt sich wie folgt dar:

 

 

Laut aktueller Satzung

Empfehlung

Differenz

Ratsmitglied

56,00

20,00

- 36,00

Bürgermeister/-in

225,00

100,00

- 125,00

Stellv. Bürgermeister

47,00

50,00

3,00

Fraktionsvorsitzende

28,00

bei 3 Mitgliedern

56,00

bei bis zu 5 Mitgliedern

84,00

ab 6 Mitglieder

50,00

22,00

 

- 6,00

 

- 34,00

Beigeordnete

57,00

40,00

- 17,00

 

Aus dieser Aufstellung geht hervor, dass die derzeit festgesetzten Entschädigungen überwiegend über den durch die Kommission empfohlenen Sätzen liegen.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Sätze nicht zu erhöhen, sondern sie auf den derzeitigen Stand zu belassen. Aus diesem Grund beinhaltet die Änderungssatzung lediglich Änderungen, die sich aufgrund des Außerkrafttretens der NGO und des Inkrafttretens des NKomVG ergeben.

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Hitzacker (Elbe) über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen wird beschlossen.