Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 16.11.2006 die Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen. Zu Beginn der Wahlperiode wurde durch eine für diesen Zweck gebildete Kommission (§ 55 Abs. 2 NKomVG) eine allgemeine Empfehlung zu den Entschädigungen abgegeben.

 

Hier ein Vergleich zwischen den aktuellen Entschädigungssätzen und den Sätzen nach der Empfehlung:

 

 

Laut aktueller Satzung

Empfehlung

Differenz

Ratsmitglieder

30,00 + 15,00 Sitzungsgeld

160,00

bis zu 115,00

abhängig von der Anzahl der Sitzungen

Stellv. Bürgermeister

130,00

+ 30,00 als Ratsmitglied

400,00

240,00

Fraktionsvorsitzende

50,00 + 5,00 je Fraktionsmitglied

+ 30,00 als Ratsmitglied

400,00

höchstens 310,00

Beigeordnete

37,50

+ 30,00 als Ratsmitglied

320,00

252,50

Ratsvorsitzender

0,00

240,00

240,00

 

Da die Aufwendungspauschale teilweise als Sitzungsgeld gezahlt wird, kann die Differenz zwischen der Satzungsregelung und der Empfehlung nicht allgemein berechnet werden.

 

Der Ratsvorsitzende hat vorgeschlagen, das Sitzungsgeld auf 25,00 Euro, den Fraktionskostenzuschuss moderat zu erhöhen.

 

Eine Berechnung hat ergeben, dass bei der gleichen Anzahl der Sitzungen wie im Jahr 2011 ein Mehraufwand von ca. 7.000 Euro im Jahr entsteht. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, das Sitzungsgeld auf 20,00 Euro zu erhöhen.

 

Hinsichtlich des Fraktionskostenzuschusses schlägt die Verwaltung die Erhöhung des Grundbetrages um 50,00 Euro vor.

 

Entsprechend des Antrages der Fraktion Bürgerliste vom 12.12.2011, der dazu geführten Diskussion Im AIZE am 23.01.2012 und eines entsprechenden Antrags der UWG-Kreistagsfraktion für Vorsitzende des Kreistages,  empfiehlt die Verwaltung, dem Ratsvorsitzenden anstelle einer monatlichen Aufwandsentschädigung das doppelte Sitzungsgeld zu gewähren.

Darüber hinaus wird empfohlen, § 2 der Aufwandsentschädigungssatzung wie folgt zu erweitern: Absatz 2 wird zu Absatz 3; der neue Absatz 2 erhält folgende Fassung: Ein weiteres Sitzungsgeld wird für Informationsveranstaltungen, die die Belange der Samtgemeinde Elbtalaue betreffen, gewährt, sofern die Teilnahme an diesen Veranstaltungen vom Rat/Samtgemeindeausschuss genehmigt oder nachträglich beschlossen worden ist.

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung für Ratsfrauen und Ratsherren sowie nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitgliedern wird beschlossen.