Sachverhalt:
Die Fa. vogt solar
beabsichtigt die Reaktivierung der Gewerbebrache des ehem. Sägewerkes in
Thunpadel. Es soll dort eine Freiflächen-PV-Anlage entstehen. Die Firma hat
bereits in 2010 überlegt die Fläche zu nutzen. Seinerzeit ist das Projekt durch
vogt solar zurück gestellt worden, da die weitere Förderkulisse unklar war.
Am 02.12.2011 gab es ein Gespräch im Bauamt der Samtgemeindeverwaltung,
anlässlich dessen das jetzige Projekt vorgestellt wurde. Es wurde durch vogt
solar gebeten, das Projekt auch in einer kurzen Darstellung dem Rat vorstellen
zu dürfen.
Zzt. gibt es planerisch nur eine Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue als Industriefläche. Einen Bebauungsplan der
Gemeinde gibt es nicht. Zur Wiedernutzung der Gewerbebrache wird die
Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Hierzu soll es einen
städtebaulichen Vertrag geben, in dem die Kostenübernahme durch den Investor
geregelt wird.
Beschlussvorschlag:
Das vorgestellte
Projekt einer Freiflächen-PV-Anlage wird zur Kenntnis genommen.
Es besteht grundsätzliche Bereitschaft ein ergebnisoffenes
Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Eventuell erforderliche Anträge auf
Einleitung eines Änderungsverfahrens für den bestehenden Flächennutzungsplan
würde die Gemeinde Karwitz bei der Samtgemeinde Elbtalaue stellen.
Voraussetzung für die Einleitung eines Bebauungsplanaufstellungsverfahrens ist
die Bereitschaft des Unternehmens auf Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages, in dem die Kostenübernahme durch den Investor zu regeln ist. Mit dem
Abschluss des Vertrages wird der Bürgermeister beauftragt.