Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Zernien hat In seiner Sitzung am 25.08.2011 den Beschluss gefasst, die
Dorfmitte Zernien auszubauen. In der Dorferneuerungsplanung ist vorgesehen,
durch die gleichzeitige Platzge-staltung vor der „Alten Schmiede“, eine räumliche
Verbindung der beiden Straßenseiten zu erreichen. Dieses Gesamtvorhaben wurde
den o. a. Ratsbeschluss nicht mitgetragen, der Ausbau der Dorfmitte soll nach
Beschlusslage in einem geringeren Umfang ausgebaut werden.
Weiterhin hat der
Rat in seiner Sitzung am 20.10.2011 den Erwerb der „Alten Schmiede“, ohne den
Wohnteil, zu einem Kaufpreis in Höhe von 30.000,00 € beschlossen.
Zwischenzeitlich
hat der Eigentümer das gesamte Grundstück mit Wohnhaus der Gemeinde für
35.000,00 € zum Kauf angeboten. Der Grunderwerb wird mit 65 % vom Amt für
Landentwicklung gefördert.
Hierzu ist es
allerdings zwingend notwendig, das Gesamtkonzept „Zernien Dorfmitte“ in
zeitlichem Zusammenhang umzusetzen. Die öffentliche Maßnahme Umgestaltung
Dorfmitte Zernien, einschließlich des Platzes am Wappenbaum und dem Vorplatz
der „Alten Schmiede“, muss bis zum 15.02.2012 beim Amt für Landentwicklung als
Gesamtkonzept in Verbindung mit einem zweiten Antrag für den Erwerb und die
Umnutzung der „Alten Schmiede“ beantragt werden. Das grobe Konzept sieht die
Umnutzung in die Teilbereiche Wohnen, Gemeindebüro, Übungs-/Mehrzweckraum,
öffentliche Toiletten und Lagerraum für Draisinen etc. vor.
Die gesamten
Maßnahmen werden mit 65 % der Nettosumme gefördert. Bei der Umnutzung der
„Alten Schmiede“ werden zu der Sanierung der Außenhülle, wie Dach, Fenster,
Türen, Fassade usw. auch die Innenausbauten wie Isolierung, Innenwände, Wasser,
Abwasser, Strom, Heizung, sanitäre Einrichtungen usw. gefördert. Nicht
förderfähig sind z.B. der Fußbodenbelag, Tapeten usw..
Für die
Umnutzungsmaßnahme „Alte Schmiede“ sind
Preisanfragen bei mind. drei ortsansässigen Architekturbüros zu stellen.
Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Wegen der Dringlichkeit einer
Beratung im Rat, wurde durch den Bauingenieur der Samtgemeinde eine erste
Kostenkalkulation für die Beratung im Rat erstellt.
Die Maßnahmen sind
nach Vorgabe des Amtes für Landentwicklung als Bewilligungsbehörde, nur in
ihrer Gesamtheit förderfähig. Daher ist es zwingend erforderlich nach dem vorgenannten
Konzept zu verfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen kann sich dann zur Streckung
der Investitionskosten über 2 bis 3 Jahre hinziehen. Für den anstehenden
Grunderwerb wird nach derzeitiger Aussage der Bewilligungsbehörde ein
vorzeitiger Maßnahmenbeginn (VI) erteilt werden.
Die Ausgaben für
die Umnutzung der „Alten Schmiede“ können zum Teil durch den Wegfall der Kosten
für die Erstellung des Bebauungsplanes
Gewerbegebiet aufgefangen werden. Dieser wird nach derzeitigem Kenntnisstand vorerst
nicht zur Umsetzung kommen.
Beschlussvorschlag:
Der Bereich vor dem
ehemaligen Tannenhofsaal einschließlich einer Teilstrecke der Timmeitzer
Straße, dem Platz am Wappenbaum und dem Vorplatz an der „Alten Schmiede“, wird
ausgebaut Das Grundstück der „Alten
Schmiede“, einschließlich Gebäudebestand, wird erworben und im Sinne der
Dorferneuerung umgenutzt.