Sachverhalt:
Wie der bisherige
Bürgermeister hält auch der neue Bürgermeister in seinem Haus ein Büro zur
Abwicklung der Dienstgeschäfte vor.
Der bisherige
Bürgermeister Herr Harlfinger hat eine pauschale Miete in Höhe von jährlich
562,42 Euro (1.100,-- DM) erhalten. Mit der Miete sind die Grundmiete und alle
Nebenkosten (Heizung, Beleuchtung, Reinigung, etc.) abgegolten.
Bürgermeister
Stegemann wird ein entsprechendes Büro in seinem Hause vorhalten.
Die Verwaltung
schlägt eine pauschale Miete für die Dauer der laufenden Wahlperiode, beginnend
ab 01.01.2012, in Höhe von 50,00 Euro / Monat vor. Der Betrag wird zu Beginn
des Jahres in einer Summe in Höhe von 600,00 Euro überwiesen.
Die Mietzahlungen an den ehemaligen Bürgermeister Dietmar Harlfinger werden zum 31.12.2011 eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister
Thomas Stegemann erhält ab 01.01.2012 für die Dauer der laufenden Wahlperiode
eine monatliche pauschale Miete in Höhe von 50,00 Euro. In der Miete sind alle
Nebenkosten enthalten.
Die Mietzahlungen an den ehemaligen Bürgermeister Dietmar Harlfinger werden zum 31.12.2011 eingestellt.