Betreff
Beschlussfassung gemäß § 105 Abs. 5 NKomVG über die Beauftragung einer Person mit der allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Vorlage
11/684/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Hat der Rat zuvor beschlossen, dass dem Bürgermeister nur die repräsentativen Aufgaben obliegen sollen und die Verwaltungsaufgaben von einer Gemeindedirektorin/einem Gemeindedirektor wahrgenommen werden, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.

 

Soll die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, hat der Rat gemäß § 105 Abs. 5 NKomVG auf Vorschlag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten der Gemeinde oder mit dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten der Samtgemeinde mit der allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter) durch Beschluss zu beauftragen.

Die Verwaltungsvertreterin/der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.

 

 

 


Beschlussvorschlag: