Betreff
Beschluss über die Vertreterin/den Vertreter der Gemeindedirektorin/des Gemeindedirektors
Vorlage
11/682/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 106 Abs. 1 Satz 8 NKomVG beschließt der Rat über die Vertretung der Gemeindedirektorin oder des Gemeindedirektors.

Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode sollte durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und der Gemeindedirektorin/dem Gemeindedirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.

 

 


Beschlussvorschlag: