Betreff
Verzicht auf einen Verwaltungsausschuss
Vorlage
11/678/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat kann in seiner ersten Sitzung, vor der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder beschließen, auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten (§ 104 NKomVG).

In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde Karwitz in seiner konstituierenden Sitzung auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet.

 

 


Beschlussvorschlag:

Auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses wird verzichtet.