Betreff
Verzicht auf einen Verwaltungsausschuss
Vorlage
11/678/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Rat kann in
seiner ersten Sitzung, vor der Wahl der Bürgermeisterin oder des
Bürgermeisters, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder
beschließen, auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten (§ 104
NKomVG).
In der vergangenen
Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde Karwitz in seiner konstituierenden Sitzung
auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet.
Beschlussvorschlag:
Auf die Bildung
eines Verwaltungsausschusses wird verzichtet.