Betreff
Anwendung der Geschäftsordnung der bisherigen Wahlperiode bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung
Vorlage
11/676/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung vom 13.03.2007 nach § 50
Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) die o. g. Geschäftsordnung beschlossen.
Aus der Formulierung des § 50 NGO muss geschlossen werden, dass die
Geschäftsordnung nur für die jeweilige Wahlperiode gelten kann. Somit hat sie
am 31.10.2011 ihre Geltung verloren. Damit für die konstituierende Sitzung die
Regularien weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Karwitz vom 13.03.2007 behält
Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.