Betreff
Verzicht auf einen Verwaltungsausschuss
Vorlage
11/649/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat kann in seiner ersten Sitzung, vor der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder beschließen, auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten (§ 104 NKomVG).

In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde Damnatz in seiner konstituierenden Sitzung auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet.

 

 


Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten.