Sachverhalt:
Es liegt der Antrag eines Anwohners der Bahrendorfer
Straße im OT. Bahrendorf vor, die Geschwindigkeit im Bereich der Hausnummern 7
bis 31 auf 30 km/h zu reduzieren. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.
Begründet wird der
Antrag damit,
- das zum Teil auf der Strecke keine Gehsteige bestehen, sodass sich
Fußgänger auf die Straße begeben müssen
- das die Straße zum nur 3,50 m breit ist
- das sich in diesem Bereich ein
unübersichtlicher Knick in der Straße befindet.
Die Verwaltung hat
zur Überprüfung und Beurteilung des Sachverhaltes zwischen dem 27.10. 2011 und
dem 14.11.2011 eine Geschwindigkeitsmessung auf dem betreffenden Abschnitt
durchgeführt. Die Messung hat ergeben, dass innerhalb des Zeitraumes 1961
Fahrzeuge die Strecke passiert haben, dabei sind nachfolgend aufgeführte
Geschwindigkeiten gemessen worden,
Unter 20 km/h 325 Fahrzeuge
Unter 30 km/h 697 Fahrzeuge
Unter 40 km/h 652 Fahrzeuge
Unter 50 km/h 258 Fahrzeuge
Über 50 km/h 19 Fahrzeuge
gesamt = 1961
Fahrzeuge
Aufgrund der
ermittelten Werte wird seitens der Verwaltung keine Notwendigkeit gesehen, die
Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf
Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wird abgelehnt.